EN13432
Begriffe wie biologischer Abbau, biologisch abbaubare Materialien und Kompostierbarkeit sind derzeit sehr verbreitet, werden aber häufig missbraucht, was zu Missverständnissen führt. Dieses Problem wurde durch die europäische Norm EU 13432 „Anforderungen an Verpackungen, die durch Kompostierung und biologischen Abbau wiederverwertbar sind – Prüfschema und Bewertungskriterien für die Endabnahme von Verpackungen“ gelöst, die in Italien als EN 13432 verabschiedet wurde. Es definiert die Eigenschaften, die ein Material besitzen muss, um als kompostierbar zu gelten, nämlich dass es durch organische Rückgewinnung (Kompostierung und anaerobe Vergärung) recycelt werden kann. Diese Norm gilt für Kunststoffverpackungen und lignozellulosehaltige Materialien. Die Norm schließt Kunststoffe aus, die nicht als Verpackung verwendet werden, wie Kunststoffe, die in der Landwirtschaft verwendet werden, oder Beutel zur Abfallsammlung, die von der Norm UNI EN 14995 abgedeckt sind. Aus technischer Sicht ist sie identisch mit der UNI EN 13432, kann aber ein breiteres Anwendungsspektrum außer der Verpackung abdecken. Der technische Inhalt der beiden Normen ist identisch, Das bedeutet, dass jeder Kunststoff, der der UNI EN 13432 entspricht, auch der UNI EN 14995 entspricht und umgekehrt.
Beide Normen sind die wichtigsten technischen Referenzen für Materialhersteller, Behörden, Komposteure, Zertifizierungsstellen und Verbraucher.
Nach diesen Normen müssen kompostierbare Kunststoffe folgende Eigenschaften aufweisen:
Biologische Abbaubarkeit, d.h. die Fähigkeit eines Materials, durch die Wirkung von Mikroorganismen in Kohlendioxid (CO2) umgewandelt zu werden, unter dem gleichen Prozess, der in natürlichen Abfällen auftritt.
Zerfallsfähigkeit, nämlich Fragmentierung und Unsichtbarkeit im endgültigen Kompost (Abwesenheit von visueller Kontamination).
Keine negativen Auswirkungen auf den Kompostierungsprozess.
Fast vollständige Abwesenheit von Schwermetallen und das Fehlen von negativen Auswirkungen auf die Kompostqualität.
Jede dieser Anforderungen muss gleichzeitig erfüllt sein, damit ein Material als kompostierbar definiert werden kann.
Beispielsweise ist ein biologisch abbaubares Material nicht unbedingt kompostierbar, da es auch während des Kompostierungszyklus zerfallen muss. Andererseits ist ein Material, das während eines Kompostierungszyklus in mikroskopische Partikel zerfällt, nicht kompostierbar, wenn diese Teile nicht vollständig biologisch abbaubar sind. Die Norm EN 13432 ist eine harmonisierte technische Norm, d.h. sie wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht und muss daher in Europa von nationalen Normungsgremien umgesetzt werden. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass Materialien, die dieser Norm entsprechen, der europäischen Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle entsprechen.